Photovoltaik auf Dächern ist in der Schweiz weitgehend bewilligungsfrei — aber nicht meldefrei. Die Unterschiede.
Solar starten bietet unabhängige Schweizer Solar-Informationen. Dieser Beitrag ist Teil unserer Wissensreihe zu Photovoltaik, Förderung und Wirtschaftlichkeit.
Seit 2014 sind die meisten PV-Anlagen auf Dächern in der Schweiz baubewilligungsfrei. Das bedeutet: kein Baugesuch, keine Auflage-Frist. Aber: meldepflichtig bleiben sie trotzdem.
Bewilligungsfrei sind PV-Anlagen auf Dächern, sofern sie sich an die Dachfläche anschmiegen und nicht über die Dachfläche hinausragen. Dies gilt in Bau- und Landwirtschaftszonen. In Kernzonen, Ortsbild-Schutzzonen und Denkmalschutz-Gebieten kann die Gemeinde abweichende Regelungen treffen — fragen Sie immer bei der Gemeinde nach.
Jede PV-Anlage muss beim lokalen Netzbetreiber (z.B. EWZ, BKW, Romande Energie) angemeldet werden — schon vor der Installation. Dies sichert die Anschlussberechtigung und löst den Zähleraustausch (auf bidirektionalen Zähler) aus.
Für die KLEIV-Förderung erfolgt die Anmeldung bei Pronovo nach Inbetriebnahme. Frist: 3 Jahre. Ohne diese Anmeldung gibt es keine Einmalvergütung.
PV-Anlagen sind im Schweizer Haus normalerweise über die Gebäudeversicherung mitversichert — prüfen Sie die Police. Anlagen ab CHF 30'000 sollten explizit gemeldet werden.
Anlagengrösse, KLEIV-Förderung, Eigenverbrauch und Amortisation für Ihr Objekt — schriftlich, ohne Anruf-Drücker.